> Hallo
> Soweit wie ich das sehe, geht der Satz so.
> In diesem Fall ist es Dir allerdings freigestellt, ob Du den
> Infinitiv mit zu durch ein Komma abtrennst oder nicht, je
> nachdem, was Du für verständlicher hältst.
> Gruss
> Karin
Das Komma vor dem Infinitiv ist verbindlich, weil die Infinitivgruppe von einem Substantiv abhängt.
Gruß von Kai