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"sich strafbar machen"
Autor:Paul Krämer
Datum: So, 09.05.2010, 20:17

Guten Tag,

unser Juraprof. meinte die einzig (!!) richtige Schreibweise sei:

A könnte sich wegen Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.

Unzulässig sei:

A könnte sich des Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.
A hat sich der Untreue gem. § 266 strafbar gemacht.
A hat sich eines Diebstahls gem. § 242 strafbar gemacht.

Stimmt das so?
Es führte u.a. zu Punktabzügen in der Hausarbeit...

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Beiträge zu diesem Thema

"sich strafbar machen"
Paul Krämer -- Sonntag, 9.5.2010, 20:17
Re: "sich strafbar machen"
Kai -- Sonntag, 9.5.2010, 20:39
Re: "sich strafbar machen"
Paul Krämer -- Sonntag, 9.5.2010, 21:47