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Re: "sich strafbar machen"
Autor:Kai
Datum: So, 09.05.2010, 20:39
Antwort auf: "sich strafbar machen" (Paul Krämer)

> Guten Tag,

> unser Juraprof. meinte die einzig (!!) richtige Schreibweise
> sei:

> A könnte sich wegen Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.

> Unzulässig sei:

> A könnte sich des Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.
> A hat sich der Untreue gem. § 266 strafbar gemacht.
> A hat sich eines Diebstahls gem. § 242 strafbar gemacht.

Schuldig statt strafbar wäre richtig.

Dein Prof. hat Recht.

Gruß von Kai

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Beiträge zu diesem Thema

"sich strafbar machen"
Paul Krämer -- Sonntag, 9.5.2010, 20:17
Re: "sich strafbar machen"
Kai -- Sonntag, 9.5.2010, 20:39
Re: "sich strafbar machen"
Paul Krämer -- Sonntag, 9.5.2010, 21:47