Je länger ich darüber nachdenke: Ich sehe keinen Grund, hier kleinzuschreiben. Ganz unabhängig davon, wer sich das wann und mit welchem Anspruch ausgedacht hat. Einzige Ausnahme: der Namenszug als eingetragenes Warenzeichen, also rotring®-Kugelschreiber. Und natürlich im Logo, auf der Homepage des Unternehmens, auf deren Briefpapier usw.
Gruß,
Andreas