> Voraus groß zu schreiben ist nur dann möglich, wenn man "den Voraus" meint,
> das […] bezeichnet einen besonderen Erbanspruch des Ehegatten.
Das könnte man so eng definieren, aber man muss nicht; nicht einmal bei etwas weniger abseitigem. Rechtschreibung ist eine konvention, und konventionen gibt es nicht ohne pragmatische einzelfallentscheidungen. So sah es nicht zuletzt Konrad Duden, und so sahen es auch die «analfabeten» von 1996.
Geschrieben gemäss http://www.kleinschreibung.ch
Rolf Landolt
http://www.rechtschreibreform.ch