> Beide Schreibweisen sind korrekt - übrigens auch laut Duden. Die
> Wiederaufnahme eines Verfahrens dagegen ist ein
> juristischer Fachbegriff, in diesem Zusammenhang wäre das Verb
> wiederaufnehmen (was jedoch selten benutzt wird)
> zusammenzuschreiben.
> Gruß von Kai
Danke Kai!
In meinem Duden (Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM]) habe ich nur 'wiederaufnehmen' gefunden, daher die Frage.
Gruß
sonja