Hallo Heike,
Kai hat dir ja schon richtig geantwortet.
Ich meine allerdings, dass ein Bedeutungsunterschied besteht:
"Es ergab sich kein Hinweis auf Bösartigkeit (z. B. eine Krebserkrankung)."
"Es ergab sich kein Hinweis für Bösartigkeit (z. B. seines Kollegen)."
Vielleicht täusche ich mich auch, ich würde es jedenfalls so schreiben, falsch ist es ja nicht.
Gruß
Antonia