Kai hat dir schon richtig geantwortet: Das Komma ist freigestellt, mit den in § 75 genannten Fällen hat das nichts zu tun.
Vielleicht spukt dir die alte Regelung im Kopf herum, die vor der Reform galt: Da war das Komma nach einer Reihe von Verben (darunter auch versuchen) freigestellt, wenn eine Infinitivgruppe (früher: erweiterter Infinitiv mit zu) folgte (allerdings nur, wenn dieses Verb alleine stand): Ich versuche dich vom Gegenteil zu überzeugen war genauso korrekt wie dasselbe mit Komma (allerdings: Ich versuche ständig, dich vom ...). Doch auch diese Regel berührt deine Beispiele nicht. Ich fürchte du jagst ein Phantom.
Gruß,
Andreas