Andreas schrieb:
Halbe (oder kleine) Anführungszeichen sind grundsätzlich nicht zulässig, außer bei einem Zitat im Zitat.
Einspruch! Es mag ja nicht in den Dudenregeln stehen, aber erstens gibt es nichts, was grundsätzlich 'nicht zulässig' wäre, da das polizeilich nicht kontrolliert wird, und zweitens ist die einfache Anführung durchaus üblich für ironische Distanzierungen oder zur Kennzeichnung von 'Termini technici'. Das ist eher eine typografische Frage als eine orthografische.