„Zum einen ist nicht § 280 BGB (und der ebenfalls ins Spiel gebrachte § 281 BGB), sondern § 283 BGB der passende Rechtsbehelf, um die Interessen des Gläubigers zu schützen.“
Ist „ist“ richtig oder müsste „sind“ stehen?
M. E. hört sich beides ok an, wahrscheinlich ist auch beides vertretbar oder gibt es eine eindeutige Regel?
Was meint Ihr?
Vielen Dank und viele Grüße
Fin