> Sehr geehrter Herr ...,
> in oben genannter Angelegenheit wollten Sie wegen der
> außerordentlichen Kündigung meiner Mandantin mit dem
> Anlagevermittler Rücksprache halten.
Genau so.
Aber „in oben genannter Angelegenheit“ finde ich nicht schön. Ist diese Angelegenheit vielleicht sogar die außerordentliche Kündigung?