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für Behörden "verbindlich"?
Autor:Charlotte
Datum: Fr, 16.06.2006, 14:12
Antwort auf: Re: "auf den Verteiler oder in den Verteiler " (Julian von Heyl)

> Der 1. August ist
> nur Stichtag für Schulen, Behörden etc.

Wo steht eigentlich geschrieben, daß
a) die Rechtschreibreform überhaupt für "Behörden gilt" u.
b) wenn das irgendwo steht, wo steht dann weiter, daß ab 1. August die revidierte Fassung gilt??
c) wer/was ist mit "etc..." gemeint???

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Gruß von Charlotte

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Beiträge zu diesem Thema

"auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Miriam -- Freitag, 16.6.2006, 10:09
Re: "auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Julian von Heyl -- Freitag, 16.6.2006, 10:31
Re: "auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Miriam -- Freitag, 16.6.2006, 10:35
für Behörden "verbindlich"?
Charlotte -- Freitag, 16.6.2006, 14:12
Re: für Behörden "verbindlich"?
Julian von Heyl -- Freitag, 16.6.2006, 14:22
Re: für Behörden "verbindlich"?
ich -- Freitag, 16.6.2006, 16:06
Re: für Behörden "verbindlich"?
rrbth -- Freitag, 16.6.2006, 21:02
Re: für Behörden "verbindlich"?
Charlotte -- Freitag, 16.6.2006, 23:03
Re: für Behörden "verbindlich"?
ich -- Samstag, 17.6.2006, 16:32