> Der 1. August ist
> nur Stichtag für Schulen, Behörden etc.
Wo steht eigentlich geschrieben, daß
a) die Rechtschreibreform überhaupt für "Behörden gilt" u.
b) wenn das irgendwo steht, wo steht dann weiter, daß ab 1. August die revidierte Fassung gilt??
c) wer/was ist mit "etc..." gemeint???
Fragen über Fragen..
Gruß von Charlotte