> § 72 Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter
> durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (=
> und), entweder ... oder, nicht ... noch, sowohl ... als (auch),
> sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... noch verbunden, so
> setzt man kein Komma.
> Man darf nach § 73 eins setzen, um die Gliederung des
> Gesamtsatzes deutlich zu machen. Aber man muss eben nicht.
Danke, Vici, dass ich wenigstens von Dir Unterstützung erfahre! :)
Um es noch deutlicher zu sagen, zitiere ich einfach den Duden:
Das Komma kann auch weggelassen werden, wenn und ein Satzgefüge anschließt, das mit einem Nebensatz oder einer Infinitivgruppe beginnt:
Ich habe ihn oft besucht[,] und wenn er in guter Stimmung war, saßen wir bis spät in die Nacht zusammen.
Es waren schlechte Zeiten[,] und um zu überleben, nahm man es mit vielen Dingen nicht so genau.
Satz 1 entspricht dem Ausgangssatz.
Viele Grüße
Bernd