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Re: offen stehende Münder
Autor:Hanni
Datum: Do, 19.04.2012, 13:31
Antwort auf: Re: offen stehende Münder (Kai)

Im DUDEN steht:

In Verbindung mit einem adjektivisch gebrauchten Partizip kann bei nicht übertragener Bedeutung getrennt oder zusammengeschrieben werden:

ein offen gebliebenes oder offengebliebenes Fenster
eine offen stehende oder offenstehende Tür
Aber nur: eine noch offenstehende Frage

Eine Tür kann, wörtlich genommen, "stehen", wenn sie aufrecht positioniert ist.

Ein Mund hingegen kann nicht stehen, also handelt es sich m.E. um eine übertragene Bedeutung und "offenstehend" muss hier zusammengeschrieben werden - genauso wie bei der offenstehenden Frage.

Oder sehe ich das falsch?

Grüße von Hanni

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Beiträge zu diesem Thema

offen stehende Münder
Claudia -- Donnerstag, 19.4.2012, 12:36
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Kai -- Donnerstag, 19.4.2012, 12:51
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