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Zusammenschreibung - 5 Faustregeln
Autor:Kunze-Obsieger, Benno
Datum: Sa, 02.09.2006, 17:18

Hallo,
findet Ihr nicht auch die Dudenregeln für die Getrennt-und Zusammenschreibung reichlich kompliziert? Ich habe mir deshalb nur noch die Fälle gemerkt, wo man zusammenschreiben MUSS. In allen anderen Fällen darf oder muss man getrennt schreiben. Dann genügen 5 einfache Faustregeln:

Man schreibt immer zusammen,

1. wenn ein Substantiv und ein Verb eine untrennbare Verbindung eingegangen sind, oder wenn (gewissermaßen als Vorstufe dazu) das Substantiv nicht mehr als selbstständig angesehen wird,
Beispiele: schlussfolgern (er schlussfolgerte), kopfstehen, (er stand kopf)

2. wenn man bei einem Substantiv und einem Partizip ein Wort sparen kann,
Beispiel: ausschlaggebend = den Ausschlag geben, man spart das Wort "den"

3. Wenn die Zusammensetzung aus einem Adjektiv und Verb eine neue übertragene Bedeutung hat:
Beispiele: frischgebackenes Brautpaar, krankschreiben, satthaben

4. Wenn der Anfang eines Verbes (mit adverbialen Zusatz) betont ist.
(Beispiel: auseinandersetzen ( bei Schülern ebenso wie bei Problemen !!)

5. Verbindungen mit irgend-, wenn sie nicht erweitert sind:
Beispiel: irgendjemand, aber: irgend so einer

Ich denke, das ist überraschend einfach. Gruß, Benno