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Re: zum einen - zum Zweiten
Autor:Dipsche
Datum: Mi, 10.10.2012, 03:53
Antwort auf: Re: zum einen - zum Zweiten (VK)

Es hat durchaus einen Sinn, warum man "zum einen" "zum Zweiten" schreibt, und nicht
"Zum Ersten ...., zum Zweiten". Es gibt einen inhaltlichen Unterschied -Beispiel:

"Sollte der Fahrer die Rotlichtfahrt nicht zugeben, bin ich bereit zu bezeugen, dass das Fahrzeug über die rote Ampel gefahren ist. Dann würden zwei Beweise vorliegen: zum einen das mit dem Handy geschossene Foto und zum Zweiten meine Zeugenaussage."

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zum einen - zum Zweiten
artlover -- Samstag, 10.12.2005, 15:30
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artlover -- Montag, 12.12.2005, 12:56
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