Es hat durchaus einen Sinn, warum man "zum einen" "zum Zweiten" schreibt, und nicht
"Zum Ersten ...., zum Zweiten". Es gibt einen inhaltlichen Unterschied -Beispiel:
"Sollte der Fahrer die Rotlichtfahrt nicht zugeben, bin ich bereit zu bezeugen, dass das Fahrzeug über die rote Ampel gefahren ist. Dann würden zwei Beweise vorliegen: zum einen das mit dem Handy geschossene Foto und zum Zweiten meine Zeugenaussage."