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Re: Komma, § 77 (4)
Autor:Michael
Datum: Mi, 13.12.2006, 12:21
Antwort auf: Re: Komma, § 77 (4) (Michael)

> Auweia. Ich versuch's mal.

> Substantivische Fügungen: "ausländische Firmen",
> "nächste Woche".
> Hier ist die Erläuterung einbezogen, wenn sie zwischen der
> Beifügung ("ausländische") und ihrem Bezugswort
> ("Firmen") steht.

> Verbale Fügung: "Herz ausschütten".
> Hier ist die Erläuterung einbezogen, wenn sie zwischen den
> Teilen des Prädikats ("ausgeschüttet ... haben") steht
> und das Prädikat erläutert. (Also nicht bei: "Zur
> Ausstellung waren viele Firmen, insbesondere aus Holland,
> gekommen". Die Erläuterung steht zwar zwischen den
> Prädikatsteilen, erläutert aber nicht das Prädikat.)

> Nicht ganz einfach ... Ich empfehle hierzu "Komma, Punkt
> und alle anderen Satzzeichen" aus dem Duden-Verlag,
> Abschnitt 67.

> Gruß

> MG

PS: ... also kein paariges Komma!

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Beiträge zu diesem Thema

Komma, § 77 (4)
rrbth -- Mittwoch, 13.12.2006, 10:27
Re: Komma, § 77 (4)
Michael -- Mittwoch, 13.12.2006, 12:20
Re: Komma, § 77 (4)
Michael -- Mittwoch, 13.12.2006, 12:21