> Vielleicht gibt es ja hier eine Antwort.
> Gruß
> Thomas
Nach der ersten Inbetriebnahme Ihrer Anlage sollten Sie diese nur unter Aufsicht eines Experten erneut in Betrieb nehmen.
Denn haben Sie die Anlage ohne Fachwissen in Betrieb genommen, kann es sein, dass dadurch Ihre Betriebserlaubnis erlischt.
Was will der Paul damit sagen?
Anlage "inbetriebnehmen" oder "inbetrieb nehmen" ist falsch.
Gruß
Paul