> Das mit der "übertragenen Bedeutung" interessiert
> mich. Wo steht das verbindlich?
> Danke im Voraus
> Der andere Paul
Hallo Paul,
was heißt inzwischen schon "verbindlich"? ;-)
Aber da man sich ja mal entscheiden muss, habe ich entschieden, dem Duden (wenn auch manchmal widerwillig) zu folgen. Hier findet sich dann zu "nahe" ein kleines Kästchen im Rechtschreib-Duden auf S. 717.
Und das - und jetzt wird´s dann doch verbindlich - entspricht § 34 (2.2) der neuen Rechtschreibung:
"Es wird zusammengeschrieben, wenn der adjektivische Bestandteil zusammen mit dem verbalen Bestandteil eine neue, idiomatisierte Gesamtbedeutung bildet, die nicht auf der Basis der Bedeutungen der einzelnen Teile bestimmt werden kann."
Nachsatz im Regelwerk: Wenn du dir nicht sicher bist, was für eine Bedeutung du da gebastelt hast, kannste dir aussuchen, ob du getrennt oder zusammen schreiben willst - also hängt die Verbindlichkeit wieder vom Verständnis des Schreibers ab...
EsgrüßtzusammengeschriebenPaul