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der mittelbar f/Förderberechtigten
Autor:Claudia
Datum: So, 02.02.2014, 13:33

Hallo,

folgender Satz:
Wer nicht selbst zulagenberechtigt ist, kann eventuell über den Ehepartner zum Kreis
der mittelbar f/Förderberechtigten gehören. Das trifft für viele Bäuerinnen zu, die sich mit
Einführung der eigenständigen Alterskassenpflicht durch eine befreiende Lebensversicherung
von der Beitragspflicht zur Alterskasse befreien lassen haben/befreien haben lassen und nicht anderweitig rentenversicherungspflichtig sind.

Könnt ihr mir bei den zwei markierten Stellen weiterhelfen?

Gruß
Claudia

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Beiträge zu diesem Thema

der mittelbar f/Förderberechtigten
Claudia -- Sonntag, 2.2.2014, 13:33
Re: der mittelbar f/Förderberechtigten
Julian von Heyl -- Montag, 3.2.2014, 16:18