Ich staune seit einiger Zeit über eine falsche Formulierung, die sich merkwürdigerweise etabliert hat in vielen großen Zeitungen des Landes. Hier nur zwei Beispiele: http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/bundesliga/dfb-sportgerichtsverhandlung-das-urteil-faellt-erst-am-montag-11755529-l1.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.skimming-prozess-in-karlsruhe-urteil-faellt-am-freitag.1dd7cef1-da11-4b44-b505-2ec95d4d4251.html
Das Urteil fällt ...
Soweit ich weiß, fällt das Gericht ein Urteil. Das Verb heißt fällen. Das Urteil jedoch kann nicht fällen.
Ist vielleicht fallen gemeint und liegt eine Verwechslung vor mit dem Ausdruck Die Entscheidung fällt am ...?
Jedenfalls kann ein Urteil weder fällen noch fallen. Hoffentlich wird dieser Fehler nicht die Regel von morgen.
Gruß von Kai