Jeder Mieter hat bis dahin die Möglichkeit, Vorschläge zu Formulierung und Inhalt schriftlich zu äußern.
Das erste Komma ist richtig und nötig: Hauptsatz - Komma - Infinitivgruppe, die von einem Nomen (Möglichkeit) abhängig ist.
Das zweite Komma ist falsch, weil es keinen Grund gibt, innerhalb der Infinitivgruppe etwas abzuteilen. Das sieht man besser, wenn man umstellt: ... schriftlich Vorschläge zu Formulierung und Inhalt zu äußern.
Gruß von Kai