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Komma oder nicht
Autor:S. F�ssler
Datum: Fr, 02.05.2014, 15:02

Guten Tag

Ich bin nicht sicher wegen des Kommas. Ist beides möglich (Bedeutungsunterschied?)?

Damit der Versicherte bei Eintritt des versicherten Ereignisses Anspruch auf Leistungen hat, muss der erworbene Gegenstand zu mindestens 60 Prozent mit seiner gültigen[,] von XX ausgestellten Karte beglichen worden sein.

Besten Dank

S. Fässler