Hallo,
ich habe einen rechtswissenschaftlichen Text (als Nicht-Juristin raucht schon fast das Gehirn) zu korrigieren und bin mir bei folgendem Satz nicht sicher, ob es "gerichtete Frage" oder "gerichteten Frage heißen muss. Kann mir jemand weiterhelfen?
Im Übrigen könne der Antragsteller aus der Nichtbeantwortung der zweiten, auf die Erlöse der Veräußerung von Derivaten auf X-Aktien an die LLC gerichtete(n) Fragen schon deshalb keine unzureichende Auskunftserteilung ableiten.
Wer auch immer sich diesen Satz antut: Vielen Dank!
Iis