Hallo Kathi,
gemäß § 36 (2.1) E2 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung (http://www.duden.de/sites/default/files/downloads/amtliche_Regelungen.pdf) wird die gesteigerte Form, wenn nur der erste Bestandteil gesteigert wird, getrennt geschrieben.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger