Fein's Liebchen,
gemäß § 57 (1) und § 58 (3.2) E2 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung (http://www.duden.de/sites/default/files/downloads/amtliche_Regelungen.pdf) werden diese nach der Präposition in substantivierten Farbbezeichnungen großgeschrieben.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger