> Wenn man aber „mit unserer Französischlehrerin“ meint und
> dieser den Namen nebst der titelähnlichen Bezeichnung Frau
> hinzufügt, werden Kommas gesetzt.
Nach welcher Regel begründest du die Kommasetzung in diesem Fall?
Folgende (107, 2.) gibt das jedenfalls nicht her:
2. bei Namen, die auf eine vorausgehende Bezeichnung zu beziehen sind <§ 78 (1 und 4)>. (Vgl. auch Regel 103.)
Der Angeklagte[,] Max Müller[,] erschien nicht zur Verhandlung.
Dies gilt auch, wenn die einem Namen vorangestellte Bezeichnung durch Beifügungen umfänglicher ist.
Der Erfinder der Buchdruckerkunst[,] Johannes Gutenberg[,] wurde in Mainz geboren.
Quelle: Duden
Gruß von Kai