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Beugung innerhalb von Anführungszeichen
Autor:Andreas
Datum: Di, 02.09.2014, 12:15

Der Satz lautet:
Die Veranstaltung beginnt in der Parkanlage des "Haus an den Schwarzweihern".
Ich gehe davon aus, dass die Pflicht zur Beugung nicht Halt macht an den Anführungszeichen. Es muss also heißen: … des "Hauses an den … – oder?

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Beiträge zu diesem Thema

Beugung innerhalb von Anführungszeichen
Andreas -- Dienstag, 2.9.2014, 12:15
Re: Beugung innerhalb von Anführungszeichen
Bedenkentraeger -- Dienstag, 2.9.2014, 19:02