Der Satz lautet:
Die Veranstaltung beginnt in der Parkanlage des "Haus an den Schwarzweihern".
Ich gehe davon aus, dass die Pflicht zur Beugung nicht Halt macht an den Anführungszeichen. Es muss also heißen: … des "Hauses an den … – oder?
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Beugung innerhalb von Anführungszeichen Andreas -- Dienstag, 2.9.2014, 12:15