Ich kenne nur folgende Regel:
Infinitive, von denen ein Attribut im Genitiv oder mit von abhängt, sind dadurch als Substantive gekennzeichnet und müssen großgeschrieben werden:
Anwärmen und Schmieden einer Spitze, Verlegen von Rohren, Instandsetzen von 5 m Scheuerleiste.
Einen solchen Fall erkenne ich hier nicht.
Ansonsten gilt bei Nichtkennzeichnung Groß- und Kleinschreibung als richtig.
Gruß von Kai