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Re: Komma
Autor:Kai
Datum: Mo, 15.09.2014, 19:53
Antwort auf: Re: Komma (kathi m)

> 1. Die Wolken hingen grau, nicht schwarz, über ihm.

Die beiden Kommas sind Pflicht. Siehe Regel 105:

2. Eingeschobene Nachträge werden von Kommas eingeschlossen; stehen sie jedoch zwischen Adjektiv und Substantiv oder zwischen Verb und Hilfsverb, entfällt das schließende Komma <§ 77 (4)>.

Bei unserer nächsten Sitzung, also am Donnerstag, werde ich diese Angelegenheit zur Sprache bringen.
Das Buch enthält viele farbige, und zwar mit der Hand kolorierte Holzschnitte.
Er wurde erst ruhiger, als er sein Herz ausgeschüttet, d. h. alles erzählt hatte.

> 2. Muss nach dem Namen ein Komma stehen: Mein Vater, König
> Arthur(,) hatte sich vorgenommen ...

Genauso wie 1.

> 3. handelt es sich hier um einen verkürzten Satz?:
> Im Spiel so zu schummeln, zählt nicht. (also eigentlich: das
> zählt nicht!)

Fall 3 hatte ich bereits begründet. Dennoch:

Regel 116:

Infinitivgruppen kann man durch Komma[s] abtrennen, um die Gliederung des Satzes deutlich zu machen oder um Missverständnisse auszuschließen (vgl. aber Regel 117) <§ 75 E1 u. E2>.

Sie weigerte sich[,] zu helfen.
Sie weigerte sich[,] uns zu helfen.
Wir versuchten[,] die Torte mit Sahne zu verzieren.
Sich selbst zu besiegen[,] ist der schönste Sieg.
Wir empfehlen[,] ihm zu folgen.
Wir empfehlen ihm[,] zu folgen.

4. War hinreichend erklärt.

Gruß von Kai

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