Hallo Frank,
abgesehen von der Frage, welchen Sinn es macht, einen uralten Thread wieder zum Leben zu erwecken, sollte das dann aber nicht zu Verwirrungen führen.
In dem Satz "Im Rahmen seiner Arbeit erhielt er die Gelegenheit den gesamten Handel am Verwaltungssitz in Bochum und an der Karlsruher Warenterminbörse kennen zu lernen." hängt der Infinitv "kennenzulernen" sehr wohl vom Substantiv "Gelegenheit" ab, weshalb Dudenregel K117 (oder §75 (2)) tatsächlich gilt.
Ich schätze aber, Jonas ist mit seinem Text inzwischen auch fertig ;-)
Gruß
Paul