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Re: Frage zur Rechtschreibung in Praktikumszeugnis
Autor:Bedenkentraeger
Datum: Mo, 24.11.2014, 15:03

> - Erstellen von Entwürfen
> - Aufbereiten von Tabellen
> - Finalisieren und *aktuell Halten von Blueprints

Hallo Lilac,

ja, ich bestätige nach deinen Ausführungen noch einmal die Groß- und Zusammenschreibung. Das ungebeugte Adjektiv aktuell kann nicht attributiv vor dem Substantiv Halten stehen.

> Gibt es denn einen gravierenden Unterschied zwischen
> "Aktuellhalten" und
> "Aktuell-Halten" oder ist das mehr eine
> Geschmacksfrage?

Gemäß § 43 werden „übersichtliche Zusammensetzungen mit Infinitiv“, insbesondere wenn sie aus nur „zwei Bestandteilen“ bestehen, nicht mit Bindestrich, sondern zusammengeschrieben. Also: Aktuellhalten.

Gemäß § 45 (1) kann jedoch ein Bindestrich „zur Hervorhebung einzelner Bestandteile“ gesetzt werden. Genannt werden dort ausschließlich Beispiele aus zwei Bestandteilen:

der dass-Satz, die Ich-Erzählung, das Ist-Aufkommen, die Kann-Bestimmung, die Soll-Stärke; die Hoch-Zeit, das Nach-Denken, Vor-Sätze, be-greifen

Beachte aber bitte, dass der zweite Bestandteil, wenn es sich um einen substantivierten Infinitiv handelt, dann dennoch großgeschrieben wird. Also: Aktuell-Halten.

Die genannten Paragraphen kannst du hier nachlesen: www.korrekturen.de/regelwerk/schreibung_mit_bindestrich1b.shtml.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

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Lilac -- Montag, 24.11.2014, 00:32
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Bedenkentraeger -- Montag, 24.11.2014, 11:42
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