Man kann ja von "Braun- und Steinkohle" sprechen.
Wie aber ist es bei "Braun- und Steinkohlekraftwerken" bzgl. der Position des Auslassungsstriches?
Müsste es nicht eigentlich "Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke" heißen, weil es sonst "Braunkraftwerke" würden?