> Es gibt sie, die Menschenmauer.
Die Frage war doch nicht, ob es die Menschenmauer gibt, sondern, ob diese als Mauer zählt. Da Karlas linguistische Argumentation den Fragesteller offensichtlich nicht zufriedengestellt hat, hier ein weiterer Versuch. Einen Juristen würde zunächst interessieren, ob es sich um lebendige Menschen handelt, da er prinzipiell zwischen lebenden Einfriedungen wie etwa Hecken und toten Einfriedungen wie etwa Mauern und Zäunen unterscheidet. Ich denke, dass er es bei Menschen ebenso tun würde. Also: So sie lebendig sind, zählt die Menschenmauer nicht als tote Einfriedung und so wohl auch nicht als Mauer.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger