Schönes Fundstück. Vergessen hattest du noch die schöne Datumsangabe "vom 5.1. - 9.1.2015", ein häufiger Fauxpas, den die Kollegen aus Mannheim Berlin im Duden 9 wie folgt kommentieren:
Das bis-Zeichen ist nicht zulässig, wenn bis in Verbindung mit von die Erstreckung eines Zeitraumes bezeichnet: Die Tagung dauert vom 5. bis 9. Mai (nicht: vom 5.‒9. Mai).
Allerdings sollten wir nicht zu viel zitieren, denn schließlich heißt es im Impressum:
"Die Webseite einschließlich aller Ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt."
Gruß
Julian
(einschließlich aller seiner Teile)