Hallo
Ich suche nach einer guten Überschrift zu diesem Gesetzesartikel:
"Das mit einem Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls befasste Gericht prüft so bald wie möglich [...] ob die Forderung begründet erscheint."
Wie ist da die richtige Schreibweise:
Prüfung des begründet Erscheinens
Prüfung des Begründet-Erscheinens
Prüfung des Begründeterscheinens
oder sonstwie?
Vielen Dank