> Herzensgute Claudia,
> deine Marcy, erste Instanz in Sachen Rechtschreibung, hilft.
> Der zweite Doppelpunkt ist nicht notwendig, da der erste
> Doppelpunkt
> schon die wörtliche Rede eröffnet, bzw. dem Leser ersichtlich
> ist, dass
> es sich um wörtliche Rede handelt.
> Die Punte hingegen müssen sein:
> Stellen Sie Ihren Eltern stattdessen einen andere Frage: "
> Was beschäftigt euch gerade?" oder: "Was geht euch
> durch den Kopf?".
>
> Womöglich bekommen Sie dann einen andere Antwort als das übliche
> "Gut!".
> Soweit, immer wieder hilfreich,
> Marcy
> ps.
> Sollte diese Antwort falsch sein, erkläre ich sie dank meiner
> rechtschreiblichen Allmacht für Richtig und den vermittelten
> Inhalt für ab sofort gültig.
Hallo Marcy,
so nun habe ich noch mal eine ähnliche Frage rausgesucht, die Kai vor ca. einem Jahr beantwortet hat.
http://www.korrekturen.de/forum.pl/page/1/md/read/id/82788/sbj/punkt-nach-woertlicher-rede/
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Hier meine Frage und seine Antwort:
Hallo,
ich habe hier zwei Sätze, die etwas unterschiedlich gelagert sind. Nach einem Doppelpunkt braucht man nach der wörtlichen Rede keinen abschließenden zusätzlichen Punkt zu setzen - so viel weiß ich -, aber wie ist es hier:
Stampfen Sie fest auf den Boden auf - "So eine Unverschämtheit! So ein Blödmann!"(.)
Sie können Ihre Stampfer auch mit einem einzigen Wort begleiten, z. B. "Mannomann!"(.)
Gruß
Claudia
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Es sind keine zusätzlichen Satzschlusszeichen erforderlich.
Gruß von Kai
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Sind also beide Varianten möglich (jeweils mit Punkt und ohne)?
Gruß
Claudia