> "Die Kommission gilt als Verhindererin und
> Verzögererin" und fühle mich damit etwas unwohl...
> "Verhindererin" oder "Verhinderin" oder
> lieber ganz umformulieren?
Hallo Katharina,
selbstverständlich kann man umformulieren, ebenso kann man die männliche Form verwenden. Falsch ist es jedoch keineswegs, die von dir vorgeschlagene weibliche Form zu benutzen.
Die Kongruenz im Genus betreffend:
Bei Sachbezeichnungen […] und kollektiven Personenbezeichnungen […] gibt es eine Tendenz zur Kongruenz im Genus, es gibt aber keine feste Regel, die Kongruenz fordert. […]
[…]
Die Autoindustrie ist der beste Abnehmer / die beste Abnehmerin […] für Kunststoffe.
Die Not ist ein echter Lehrmeister / eine echte Lehrmeisterin.
Die Berufsgenossenschaft als Träger / Trägerin […] der gesetzlichen Unfallversicherung.Quelle: Richtiges und gutes Deutsch, Dudenverlag, 7. Auflage, Mannheim 2011, S. 578
Bei maskulinen Personenbezeichnungen auf -erer wird die feminine Endung -in an die Stelle des zweiten -er gesetzt:
Eroberer – Eroberin (nicht: Erobererin), Förderer – Förderin, Lästerer – Lästerin.Quelle: ebenda, S. 879