Hallo,
heute habe ich zwei Fragen. ;-)
1. Dies gilt für Transaktionen betreffend Einkäufe Ihrer Untenehmensinhaber (oder deren Angehörige/Angehörigen) oder Mitarbeiter ...
Wie ist es richtig?
2. Sie sind für alle durch den Agenten als Ihren Erfüllungsgehilfen verursachten Fehler verantwortlich.
Ist das so korrekt?
Viele Grüße!