Danke, das sehe ich ganz klar auch so. Die Frage ist aber, ob die Kommata evtl. gesetzt werden dürfen, um damit die eingeschlossenen Satzteile hervorzuheben bzw. zu betonen, oder ob die Kommata schlichtweg falsch sind.
Weiteres Beispiel für so einen Einschub: Ich muss meine Behauptung, der ambivalenten Haltung des Autors, widerlegen.
Nach wie vor denke ich, dass es falsch (und nicht nur ungewöhnlich) ist, diesen Teil durch Kommata einzuschließen. Das würde ich gerne mit Begründung bestätigt haben.
Danke...