Auch wenn der Thread schon drei Jahre alt ist ...: Ich halte den Konjunktiv I hier für nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat einen Beschluss gefasst, sagt also nicht nur, dass er einen gefasst habe. Es gibt keinen Grund, an einem (schriftlich manifestierten) Beschluss zu zweifeln. Meine Lösung wäre deshalb: Ein Beschluss des Gemeinderats vom 12.6.1961 legte fest, dass die Kosten für die Beerdigung vom Rathaus übernommen werden.
Gruß von Kai