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Fallproblem
Autor:Andrea
Datum: Di, 23.06.2015, 10:35

Die Vereinbarung geht davon aus, dass der Bildungsauftrag der obligatorischen Schule sich nicht von deren – subsidiär zur elterlichen Gewalt bestehendeM – Erziehungsauftrag trennen lässt.

Ich bin unsicher, ob das Fall hier korrekt ist? Danke für Eure Hilfe.

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Andrea -- Dienstag, 23.6.2015, 10:35
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