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Re: schuldig bleiben
Autor:Karla Krauschen
Datum: Do, 20.08.2015, 18:15
Antwort auf: schuldig bleiben (Kira)

> Einen Vorschlag zur Beilegung des Streits bleibt sie in ihrem
> Brief jedoch schuldig.
> Wie ist es richtig? Heißt es "Eines Vorschlags"?

Wenn man eines Vorschlags schuldig bleiben könnte, wäre man den Vorschlag nicht schuldig geblieben, sondern wäre wegen des Vorschlags schuldig geworden. Man mache sich hier also nicht des forensischen Genitivs schuldig, nur der Akkusativ ist hier richtig.

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schuldig bleiben
Kira -- Donnerstag, 20.8.2015, 16:11
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Karla Krauschen -- Donnerstag, 20.8.2015, 18:15
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