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Re: Vorhabensträger
Autor:Grammatikus
Datum: Mi, 14.10.2015, 17:46
Antwort auf: Vorhabensträger (Walter)

Man findet in juristischen Texten nur die Form "Vorhabenträger", Herr Walter, ohne s. Offenbar ist der Genitiv im Plural gemeint: der Träger der Vorhaben. Grammatisch müsste man im Singular in Ihrem Beispiel demnach die korrekt deklinierte Form "Vorhabensträger" verwenden: der Träger des Vorhabens. Es geht also um das Genitiv-s, nicht um ein Fugen-s.

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Beiträge zu diesem Thema

Vorhabensträger
Walter -- Mittwoch, 14.10.2015, 14:16
Re: Vorhabensträger
Grammatikus -- Mittwoch, 14.10.2015, 17:46
Re: Vorhabensträger
Karla Krauschen -- Mittwoch, 14.10.2015, 20:00
Re: Vorhabensträger
Grammatikus -- Donnerstag, 15.10.2015, 08:10