> Meine "Lese-RechtschreibtherapeutIn" vom "Deutschen Bundesverband der legasthenischen
> Sprachtherapeuten e.V." meint, dass der Schrägstrich auch weggelassen werden kann.
Hier liegt der Fall etwas anders: Die Berufsbezeichnung ist wohl zu verstehen als "Rechtschreibtherapeutin (= Therapeutin im Bereich bzw. mit der Spezialisierung Rechtschreibung) fürs Lesen".
Gruß
Julian