Ja, aber was ist mit § 58(5) E4 der amtlichen Regelung? Die gilt doch unabhängig von Duden vs. Wahrig.
Da steht:
"Wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantiviert ist, kann er es nach § 57(1) auch großschreiben, zum Beispiel:
Sie strebte etwas ganz Anderes an. Die Einen sagen dies, die Anderen das. Die Meisten stimmten seiner Meinung zu."
Es scheint hier nicht so, als ob im ersten Beispielsatz explizit "etwas Fremdes; etwas Seltsames; etwas Andersartiges" gemeint sei, oder?
Gemäße Grüße
Vollprofi