> Einverstanden, aber einen (ohnehin fraglichen)
> "Bedeutungsunterschied" wird im Falle der
> Fragestellerin kaum einer der Leser ihrer Masterarbeit
> herauslesen.
Wenn der Bedeutungsunterschied fraglich ist bzw. wenn man einen solchen gar nicht zum Ausdruck bringen will, dann ist man mit dem Regelfall der Kleinschreibung bestens bedient.
Gruß
Julian