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Re: 4 Fragen zur Kommasetzung
Autor:Vollprofi
Datum: Do, 24.03.2016, 21:32
Antwort auf: 4 Fragen zur Kommasetzung (Sahra)

Muss vor "ebenso" ein Komma stehen oder nicht? Und warum?:
"Dies gilt für Frösche, Fische und Libellen(,) ebenso(,) wie für einen Stier."

Nein, aber man darf es setzen. Es ergibt sich allerdings ein kleiner Bedeutungsunterschied. Man könnte übrigens stattdessen ein Komma nach ebenso setzen, wiederum mit kleinem Bedeutungsunterschied. Du erkennst das, wenn du den Satz lange genug anstierst. ;-)

Muss hier nach "prüfen" ein Komma stehen oder nicht? Und warum?:
"Wir dokumentieren daher Ihre Vorhaben, prüfen, ob sie umsetzbar sind, und schlagen Ihnen gegebenenfalls Alternativen vor."

Das Komma ist erforderlich, weil es den Hauptsatz vom Nebensatz abgrenzt; außerdem benötigst du noch ein zweites Komma nach sind, danach geht es nämlich mit dem Hauptsatz weiter.

Muss nach "notwendig" ein Komma stehen oder nicht? Was ist die Regel dazu?:
"Falls notwendig(,) suchen wir in Ihrem Buch nach Fehlern."

Bei formelhaft verkürzten Nebensätzen kann das Komma gemäß § 76 entfallen. Das ist hier meiner Ansicht nach der Fall.

Steht nach "gezwungen" ein Komma oder nicht? Und warum?:
"Wir bleiben unabhängig von Büchereien und sind so nie gezwungen(,) dir ein bestimmtes Buch zu verkaufen.“

Das Komma ist optional, weil keine der unter § 75 genannten Bedingungen vorliegt, in denen zwingend eines zu setzen wäre.

Beste Grüße
Vollprofi

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Sahra -- Mittwoch, 23.3.2016, 21:54
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Vollprofi -- Donnerstag, 24.3.2016, 21:32
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Vollprofi -- Donnerstag, 24.3.2016, 21:57