> Nein, ich habe klar auf die Frage geantwortet, die gestellt
> wurde, und mich mit meiner Zustimmung darauf bezogen, dass das
> 2. Beispiel korrekt ist.
> Und das war dir auch bewusst ...
Oh, das tut mir leid, Kai. Dann habe ich Deine Ausführungen wohl etwas überinterpretiert, aber natürlich lediglich wohlwollend! Schließlich habe ich Dir doch nichts Fehlerhaftes untergeschoben.
Wie auch immer: Beide Beispiele sind korrekt.
VG
Alfred