Liebe Korrigier-Profis,
bei untenstehendem Satz habe ich ein Problem bei der Zeichensetzung - ich bin mir nicht sicher, ob der Punkt in das Zitat muss und trotzdem noch nach der Klammer stehen muss:
Information vorenthält, die "im konkreten Fall... wesentlich ist." (§xy Abs. z BGB).
Danke für eure Hilfe!!!